Hartes Urteil gegen Berliner Fahrradkurier

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte – nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin – jüngst einen Fahrradkurier zu 45 Tagessätzen á 25 Euro plus 400 Euro Schmerzensgeld plus Verfahrenskosten.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin, Bodo Pfalzgraf, sieht das Urteil als “klares Signal gegen Radler-Rambos”. Die Berichterstattung in der Berliner Morgenpost zum Urteil strotz leider vor Unwissen, welches auch die weltfremde Einschätzung des Kurierberufes durch Herrn Pfalzgraf wiedergibt: “Sie springen plötzlich auf die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten.”

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